Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dozentin
§ 1 Geltungsbereich der AGB für die Tätigkeit als Dozentin
im folgenden Elke Wirtz Dozentin und TMM Medien Marketing Elke Wirtz genannt führen Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch die TMM Medien Marketing Elke Wirtz gültig. Ergänzend zu dem zwischen den Parteien zu vereinbarenden bzw. vereinbarten Einzelauftrag gelten für die Geschäftsbeziehung die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) über die Erbringung von Dozententätigkeiten.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Elke Wirtz bzw. TMM Medien Marketing Elke Wirtz, Hochstraße 51, 52538 Selfkant (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden über Leistungen in den Bereich Unternehmensberatung.
(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine speziellere Regelung getroffen wird.
(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
§2 Vertragsabschluss
2.1. Die Zusammenarbeit erfolgt auf Basis einzelvertraglicher Vereinbarungen (Einzelaufträge), die jeweils gesondert geschlossen werden.2.2. Frau Elke Wirtz erbringt ihre Leistungen als selbstständige Unternehmerin. Ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.2.3. Die Dozentin ist nicht in die betriebliche Organisation der Auftraggeberin oder deren Auftraggeber eingebunden. Sie unterliegt keinen fachlichen Weisungen und ist in der Gestaltung und Durchführung der Leistungserbringung frei.
§3 Leistungen
3.1. Inhalt, Ort, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen werden im Einzelauftrag individuell festgelegt.
3.2. Die Dozentin verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen.
3.3. Eine Vertretung durch eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeberin.
3.4 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektbeschreibung.
3.5 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt.Sie schuldet die Erstellung einer funktionsfähigen Webseite bzw. Dienstleistung entsprechend den vereinbarten Anforderungen.
3.6 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
3.7 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
§4 Angebot, Preise, eRechnungen, Verbindlichkeit eines Auftrages
4.1. Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des im Einzelauftrag vereinbarten Honorars
.4.2. Fahrtkosten, Übernachtungen und Spesen werden nur erstattet, sofern dies ausdrücklich im Einzelauftrag vereinbart wurde.
4.3. Die Abrechnung erfolgt nach Erbringung der Leistung auf Grundlage einer prüffähigen Rechnung unter Angabe der Steuer-ID bzw. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Die Abwicklung sämtlicher Angebots-, Auftrags- und Abnahmeprozesse erfolgt über die digitale Buchhaltungs- und Projektplattform LexWare sowie das integrierte Kundencenter. Der Kunde erhält nach Angebotsannahme eine digitale Auftragsbestätigung und eine Abschlagsrechnung per E-Mail. Projektfortschritte werden durch Lieferscheine dokumentiert, die im Kundencenter eingesehen und digital abgezeichnet werden können.
§5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Pflichten
Die Dozentin ist für die ordnungsgemäße Versteuerung ihrer Einkünfte sowie für die Anmeldung und Abführung etwaiger Sozialversicherungsbeiträge selbst verantwortlich. Eine Haftung der Auftraggeberin ist insoweit ausgeschlossen
§6
§7 Urheberrecht
Sämtliche von der Dozentin erstellten Schulungsunterlagen, Präsentationen und sonstigen Werke unterliegen dem Urheberrecht der Dozentin, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Genehmigung.
§ 8 Abnahme und digitale Projektabwicklung
§8.1
§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung
Eine Haftung der Dozentin für Schäden ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen, sofern nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
§ 10 Haftung
Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haften die
§ 11 Datenschutz (mit DSGVO-Artikel)
11.01 Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Elke Wirtz als Dozentin bzw. TMM Medien Marketing Elke Wirtz die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die TMM Medien Marketing Elke Wirtz bearbeiteten Webseite nebst E-Mail-Adresse des Auftraggebers wird, gestattet. Der Auftraggeber gestattet den TMM Medien Marketing Elke Wirtz an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
§ 12 Rücktrittsrecht
§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige BestimmungenGerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Heinsberg, Aachen Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
In Bearbeitung 07.05.2025