§ 1 Geltungsbereich der Unternehmensberatung
im folgenden TMM Medien Marketing Elke Wirtz genannt führen Ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert vereinbart werden. Abweichende Bedingungen bedürfen der Schriftform und sind nur nach schriftlicher Anerkennung durch die TMM Medien Marketing Elke Wirtz gültig.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischenTMM Medien Marketing Elke Wirtz, Hochstraße 51, 52538 Selfkant (nachfolgend „Auftragnehmerin“) und ihren Kunden über Leistungen in den Bereich Unternehmensberatung.
(2) Die AGB gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB) und gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit keine speziellere Regelung getroffen wird.(3) Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
§2 Vertragsabschluss
§3 Leistungen
3.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektbeschreibung.
3.2. Inhalt, Ort, Umfang und Zeitpunkt der Leistungen werden im Einzelauftrag individuell festgelegt.
3.3 Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und mit der gebotenen Sorgfalt. Sie schuldet die Ebrigung der vereinbarten Dienstleistung entsprechend den vereinbarten Anforderungen.
3.4 Die Auftragnehmer*in verpflichtet sich, die vereinbarten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektbeschreibung.
3.5 Teilleistungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind, eine Vertretung durch eine andere Person bedarf der vorherigen Zustimmung der Auftraggeber*in.
3.6 Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugangsdaten und Inhalte rechtzeitig bereitzustellen.
§4 Angebot, Preise, eRechnungen, Verbindlichkeit eines Auftrages
Die Abwicklung sämtlicher Angebots-, Auftrags- und Abnahmeprozesse erfolgt über die digitale Buchhaltungs- und Projektplattform LexWare sowie das integrierte Kundencenter. Der Kunde erhält nach Angebotsannahme eine digitale Auftragsbestätigung und eine Abschlagsrechnung per E-Mail. Projektfortschritte werden durch Lieferscheine dokumentiert, die im Kundencenter eingesehen und digital abgezeichnet werden können.
4.01 Verbindlichkeit eines Auftrags
Für einen über online, per Bestellformular, Telefon, persönliche Bestellung im Termin vor Ort, oder Anfrage per E-Mail vom Auftraggeber erteilten Dienstleistungsauftrag an die TMM Medien Marketing Elke Wirtz, wird dem Auftraggeber per E-Mail eine Bestätigung zugesandt. Diese Bestätigung hat der Auftraggeber auszudrucken, den Inhalt auf Richtigkeit zu überprüfen und dann handschriftlich unterschrieben und ggf. mit Firmenstempel versehen an die TMM Medien Marketing Elke Wirtz auf dem Postweg, per E-Mail-PDF zuzusenden oder zu Faxen. Wird keine schriftliche Bestätigung zugesendet und vom Widerruf in schriftlicher Form kein Gebrauch gemacht, so gilt das Stillschweigen als Anerkennung des Auftrages vom Auftraggeber.Mit Zusendung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis nach Abnahme zu entrichten. Es ist in jedem Falle immer eine Anzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes sofort fällig. Der Vertrag gilt auch als geschlossen, wenn per Telefon, Fax oder E-Mail-Aufträge erteilt werden und die Leistung dann vom Auftragnehmer erbracht wurde ohne, dass ein schriftlicher Einspruch bzw. Widerruf binnen 14 Tage bei TMM Medien Marketing Elke Wirtz ab Start des Projektes eingegangen ist.
Hinweis (§ 312j BGB): Regelt besondere Pflichten im Fernabsatz. § 355 BGB begründet das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. § 631 BGB ist relevant, da es sich um einen Werkvertrag handelt.
4.02 Auftragsablauf und Garantievereinbarung
4.03 Pflichten und Haftung des Auftraggebers
§5 Vergütung, Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde (§ 271 BGB).(2) Eine Anzahlung in Höhe von bis zu 50 % des Auftragswertes kann vor Beginn der Arbeiten verlangt werden.(3) Zwischenrechnungen können erstellt werden, wenn der Projektfortschritt 80 % erreicht. Diese sind sofort fällig.(4) Zahlungen erfolgen ausschließlich per Überweisung auf das in der Rechnung genannte Konto.(5) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB:Verbraucher: 5 Prozentpunkte über BasiszinssatzUnternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz(6) Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers wird zusätzlich eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR erhoben (§ 288 Abs. 5 BGB).
§ 8 Abnahme und digitale Projektabwicklung
§ 9 Gewährleistung und Mängelhaftung
§ 10 Haftung
Haftungsbeschränkungen Ausgeschlossen sind alle weitergehenden Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleisteten Leistung selbst entstanden sind, außer im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen haften die
§ 11 Datenschutz (mit DSGVO-Artikel)
11.01 Eigenwerbung Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die TMM Medien Marketing Elke Wirtz die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die TMM Medien Marketing Elke Wirtz bearbeiteten Webseite nebst E-Mail-Adresse des Auftraggebers wird, gestattet. Der Auftraggeber gestattet den TMM Medien Marketing Elke Wirtz an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.
§ 12 Rücktrittsrecht
§ 13 Gerichtsstand
Erfüllungsort, Gerichtsstand, sonstige BestimmungenGerichtsstandort
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Heinsberg, Aachen Gerichtsstand. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
In Bearbeitung 07.05.2025