Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Die Überwachung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Die EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet alle öffentlichen Stellen in Deutschland dazu, ihre Webauftritte und mobilen Anwendungen barrierefrei zu gestalten. Die Einhaltung der Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit ist durch regelmäßige Stichproben der Überwachungsstellen des Bundes und der Länder zu überprüfen.Die Webauftritte und mobilen Anwendungen der öffentlichen Stellen müssen einen sogenannten Feedback-Mechanismus anbieten, wodurch…